9 O 345/18•Landgericht Bonn, 2019-06-24, 9 O 345/18
Texte intégral
Landgericht Bonn — 9 O 345/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-24
Aktenzeichen: 9 O 345/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0624.9O345.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Z $# 2.0 $$$ mit der Fahrgestellnummer $$$$$$#$#$$###### nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren an die Klägerin 27.005,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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