Landgericht Bonn, 2019-01-28, 10 O 254/18

10 O 254/18Tribunal cantonal28 janv. 2019

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 254/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-28

Aktenzeichen: 10 O 254/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0128.10O254.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.322,51 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von vier Prozent jährlich vom 21.05.2015 bis zum 25.05.2018 und von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.05.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs X mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer $$$$$$#$$$$######.

II. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Zug-um-Zug-Leistung zu Ziff. 1 (Übereignung des Fahrzeugs) in Annahmeverzug befindet.

III. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.100,51 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.

IV. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

V. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

VI. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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