Landgericht Bonn, 2015-11-09, 17 O 206/15

17 O 206/15Tribunal cantonal9 nov. 2015

Texte intégral

Landgericht Bonn — 17 O 206/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-09

Aktenzeichen: 17 O 206/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1109.17O206.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich die zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensverträge mit der Kontonummer ###### und der Kontonummer ###### durch den wirksamen Widerruf der Kläger vom 29.07.2014 jeweils in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %. Die Kläger tragen die durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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