Landgericht Bonn, 2014-03-10, 1 O 360/12

1 O 360/12Tribunal cantonal10 mars 2014

Texte intégral

Landgericht Bonn — 1 O 360/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-10

Aktenzeichen: 1 O 360/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0310.1O360.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, 491,33 € an die Klägerin zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte zu 2) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte zu 2) darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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