9 O 266/11•Landgericht Bonn, 2013-01-28, 9 O 266/11
Texte intégral
Landgericht Bonn — 9 O 266/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-28
Aktenzeichen: 9 O 266/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0128.9O266.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilen, an den Kläger 400.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. November 2009 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, alle vergangenen und zukünftigen materiellen und all weiteren zukünftigen immateriellen Schäden des Klägers zu ersetzen, die aus der fehlerhaften geburtshilflichen Behandlung in der Klinik der Beklagten zu 1) am 23. Juli 2008 entstanden sind und in Zukunft noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht infolge sachlicher und zeitlicher Kongruenz auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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