Landgericht Bonn, 2012-11-15, 6 S 25/12

6 S 25/12Tribunal cantonal15 nov. 2012

Regest

Einmietvertrag kann nicht ohne weiteres dahingehend ausgelegt werden, das sämtliche der Wohnung Wohnungseigentumrechtlich zugewiesenen Sondernutzungsrechte Gegenstand des Mietvertrages sind.

Texte intégral

Landgericht Bonn — 6 S 25/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-15

Aktenzeichen: 6 S 25/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1115.6S25.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 535 BGB, § 556a BGB

Leitsätze

Einmietvertrag kann nicht ohne weiteres dahingehend ausgelegt werden, das sämtliche der Wohnung Wohnungseigentumrechtlich zugewiesenen Sondernutzungsrechte Gegenstand des Mietvertrages sind.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 14.02.2012 - 201 C 294/11 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 451,10 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der 1. und 2. Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53% und der Kläger zu 47%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die vollstreckende Partei Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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