Landgericht Bonn, 2012-04-13, 9 O 396/11

9 O 396/11Tribunal cantonal13 avr. 2012

Texte intégral

Landgericht Bonn — 9 O 396/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-13

Aktenzeichen: 9 O 396/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0413.9O396.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.172,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2011 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ein Fünftel und die Beklagte vier Fünftel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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