3 O 71/11•Landgericht Bonn, 2011-05-27, 3 O 71/11
Landgericht Bonn, 2011-05-27, 3 O 71/11
3 O 71/11Tribunal cantonal27 mai 2011
Regest
Zum Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler, wenn die Maklergesellschaft mit der Bank konzernmäßig verflochten ist.
Texte intégral
Landgericht Bonn — 3 O 71/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-27
Aktenzeichen: 3 O 71/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0527.3O71.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Leitsätze
Zum Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler, wenn die Maklergesellschaft mit der Bank konzernmäßig verflochten ist.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.801,66 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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