6 S 170/09•Landgericht Bonn, 2011-03-11, 6 S 170/09
Texte intégral
Landgericht Bonn — 6 S 170/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-11
Aktenzeichen: 6 S 170/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0311.6S170.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.09.2009 - 201 C 139/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 532,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 62% und die Beklagten als Gesamtschuldner 38%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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