Landgericht Bonn, 2009-11-11, 5 S 91/09

5 S 91/09Tribunal cantonal11 nov. 2009

Texte intégral

Landgericht Bonn — 5 S 91/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: 5 S 91/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1111.5S91.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 9 C 674/08 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4530,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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