4 O 6/09•Landgericht Bonn, 2009-04-17, 4 O 6/09
Texte intégral
Landgericht Bonn — 4 O 6/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-17
Aktenzeichen: 4 O 6/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0417.4O6.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.330,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.1.2009 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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