4 T 46/06•Landgericht Bonn, 2006-06-01, 4 T 46/06
Texte intégral
Landgericht Bonn — 4 T 46/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: 4 T 46/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0601.4T46.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird insoweit abgeändert, als das Amtsgericht die Pfändung der gegenwärtigen Ansprüche des Schuldners auf Erstattung von Versicherungsleistungen aufgehoben hat.
Diese Ansprüche werden erneut gepfändet.
Die Ausführung der Pfändung und Überweisung wird dem Amtsgericht übertragen.
Der Antrag des Gläubigers auf Pfändung der zukünftigen Ansprüche des Schuldners auf Erstattung von Versicherungsleistungen wird abgewiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die gerichtliche Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
Die außergerichtlichen, Kosten der Gläubigerin im Beschwerdeverfahren trägt der Schuldner zur Hälfte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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