Landgericht Bonn, 2006-01-31, 2 O 485/05

2 O 485/05Tribunal cantonal31 janv. 2006

Texte intégral

Landgericht Bonn — 2 O 485/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 2 O 485/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0131.2O485.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 103.882,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und der Beklagte zu 93 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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