Landgericht Bonn, 2005-06-14, 3 O 419/04

3 O 419/04Tribunal cantonal14 juin 2005

Texte intégral

Landgericht Bonn — 3 O 419/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-14

Aktenzeichen: 3 O 419/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0614.3O419.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.207,95 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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