Landgericht Bonn, 2004-05-17, 6 T 126/04

6 T 126/04Tribunal cantonal17 mai 2004

Regest

Ist der Schuldner schon vor dem 01.01.1997 insolvent gewesen und hat er den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch kurz vor dem 01.12.2001 gestellt, so beträgt die Laufzeit der Abtretungserklärung sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die Eröffnung nicht mehr vor dem 01.12.2001, sondern danach erfolgt ist.

Texte intégral

Landgericht Bonn — 6 T 126/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-17

Aktenzeichen: 6 T 126/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0517.6T126.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 287 Abs. 2 InsO, Art. 103 a), 107 EGInsO

Leitsätze

Ist der Schuldner schon vor dem 01.01.1997 insolvent gewesen und hat er den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch kurz vor dem 01.12.2001 gestellt, so beträgt die Laufzeit der Abtretungserklärung sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die Eröffnung nicht mehr vor dem 01.12.2001, sondern danach erfolgt ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 28.04.2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.04.2004 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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