Landgericht Bielefeld, 2023-11-21, 04 Ks 2/19

04 Ks 2/19Tribunal cantonal21 nov. 2023

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 04 Ks 2/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-21

Aktenzeichen: 04 Ks 2/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:1121.04KS2.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Jugendkammer

Tenor

Die Angeklagten sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Gegen den Angeklagten B. V. wird eine Freiheitsstrafe von

zwei Jahren und neun Monaten

verhängt, gegen die Angeklagten S. V., UA. V. und Z. V. jeweils eine Freiheitsstrafe von

zwei Jahren und sechs Monaten,

gegen den Angeklagten E. V. eine Freiheitsstrafe von

einem Jahr und neun Monaten

und gegen den Angeklagten U. V. eine Freiheitsstrafe von

einem Jahr.

Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten E. V. und U. V. verhängten Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten von den verhängten Strafen jeweils

zwei Monate

als bereits verbüßt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, 25 Abs. 2, 52 StGB.

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