Landgericht Bielefeld, 2023-06-05, 10 KLs 26/22

10 KLs 26/22Tribunal cantonal5 juin 2023

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 10 KLs 26/22 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-05

Aktenzeichen: 10 KLs 26/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0605.10KLS26.22.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: X. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Landgerichts Regensburg, Az. 08 KLs 114 Js 16473/15, vom 17. Dezember 2020 und des Landgerichts Osnabrück, Az. 12 KLs 860 Js 1821/16, vom 15. Juni 2021 nach Auflösung der im zuletzt genannten Erkenntnis gebildeten Gesamtstrafe zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe von

10 (zehn) Jahr/en

verurteilt.

Die im Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 15. Juni 2021 angeordnete Einziehung von Wertersatz in Höhe von 120.914,20 Euro bleibt aufrechterhalten.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von weiteren 15.508,45 Euro angeordnet.

Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird abgelehnt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 303, 25 Abs. 2, 52, 54, 55, 73c StGB.

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