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21 S 58/22•Landgericht Bielefeld, 2022-11-16, 21 S 58/22
21 S 58/22Tribunal cantonal16 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-16
Aktenzeichen: 21 S 58/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1116.21S58.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.06.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herford abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 126,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagte zu 20%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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