Landgericht Bielefeld, 2022-10-28, 21 KLs 10/22

21 KLs 10/22Tribunal cantonal28 oct. 2022

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 21 KLs 10/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-28

Aktenzeichen: 21 KLs 10/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1028.21KLS10.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXI. große Strafkammer

Tenor

er Angeklagte A wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte B wird wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen unerlaubten Besitzes von drei halbautomatischen Kurzwaffen, Munition und einem Schlagring zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Gegen den Angeklagten A unterliegt ein Betrag von 000 Euro der Einziehung des Wertes von Taterträgen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

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