projets
09 KLs-6 Js 15/20-6/22•Landgericht Bielefeld, 2022-10-26, 09 KLs-6 Js 15/20-6/22
09 KLs-6 Js 15/20-6/22Tribunal cantonal26 oct. 2022
Entscheidung hinsichtlich der Einziehungsentscheidung ist nicht rechtskräftig
Entscheidungsdatum: 2022-10-26
Aktenzeichen: 09 KLs-6 Js 15/20-6/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1026.09KLS6JS15.20.6.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Entscheidung hinsichtlich der Einziehungsentscheidung ist nicht rechtskräftig
Der Angeklagte A wird wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 59 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Gegen ihn wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 980.940,00 EUR angeordnet.
Der Angeklagte B wird wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 31 Fällen und Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Gegen ihn wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 242.835,00 EUR angeordnet
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewandte Vorschriften für den Angeklagten A:
§§ 369, 374, 375 AO, §§ 1-4, 12, 17, 19, 21, 23 Tabaksteuergesetz, §§ 52, 53, 73 Abs. 1, 73a, 73c, 73d Abs. 1 StGB.
Angewandte Vorschriften für den Angeklagten B:
§§ 369, 374, 375 AO, §§ 1-4, 12, 17, 19, 21, 23 Tabaksteuergesetz, §§ 259, 52, 53, 73 Abs. 1, 73a, 73c, 73d Abs. 1 StGB.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.