Landgericht Bielefeld, 2022-09-12, 3 O 253/19

3 O 253/19Tribunal cantonal12 sept. 2022

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 3 O 253/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-12

Aktenzeichen: 3 O 253/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0912.3O253.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 23.996,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an den Faksimiles „Matthäus Merian Kupferbibel Biblia 1630 – Neues Testament" Exemplar 39/999, „Die Bibel des Patricius Leo" Exemplar 10/499, „Leonardo da Vinci II“ Exemplar 329/950 und „Der Ptolemäische Prachtatlas" Exemplar 13/250 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in dem vorgenannten Satz näher benannten Faksimiles seit dem 14.11.2018 in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 506,22 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 26.07.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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