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10 Ks 12/21•Landgericht Bielefeld, 2021-06-18, 10 Ks 12/21
10 Ks 12/21Tribunal cantonal18 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-18
Aktenzeichen: 10 Ks 12/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0618.10KS12.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: X. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
6 (sechs) Jahren
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Vor dem Vollzug der Maßregel ist 1 (ein) Jahr der Freiheitsstrafe zu vollstrecken.
Das sichergestellte Samuraischwert, Klingenlänge ca. 70 cm, wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 213, 64, 74 Abs. 1 StGB
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