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8 O 13/20•Landgericht Bielefeld, 2020-09-03, 8 O 13/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-03
Aktenzeichen: 8 O 13/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0903.8O13.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 14.05.2020 wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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