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4 O 303/07•Landgericht Bielefeld, 2020-07-27, 4 O 303/07
4 O 303/07Tribunal cantonal27 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-27
Aktenzeichen: 4 O 303/07
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0727.4O303.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Der Beklagte zu 4. wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 350.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 4. verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden, die durch die fehlerhafte ambulante Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung am 00.00.0000 verursacht wurden, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 80 % und der Beklagte zu 4. 20 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 4. 20 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 4. trägt der Kläger 19 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1., der Beklagten zu 2. und der Beklagten zu 3. trägt der Kläger. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist für Kläger und Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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