Landgericht Bielefeld, 2020-02-18, 2 O 109/18

2 O 109/18Tribunal cantonal18 févr. 2020

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 2 O 109/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-18

Aktenzeichen: 2 O 109/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0218.2O109.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.612,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.02.2018 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs Marke Porsche Macan S Diesel mit der Fahrgestellnummer XXX.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte spätestens seit dem 22.02.2018 mit der Rücknahme des unter 1. bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 28 % und die Beklagte 72 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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