Landgericht Bielefeld, 2020-02-17, 4 KLs 44/18

4 KLs 44/18Tribunal cantonal17 févr. 2020

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 4 KLs 44/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 4 KLs 44/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0217.4KLS44.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

  • 1. Der Angeklagte 1 wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung unter Einbeziehung der Strafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts J. vom 25.09.2019 (x Ds xxx/xx) und vom 17.12.2019 (x Cs xxx/xx) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Die Anordnung der Sperrfrist aus dem zuletzt genannten Strafbefehl bleibt aufrechterhalten.

  • 2. Der Angeklagte 2 ist der räuberischen Erpressung, der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie der Beleidigung schuldig.

Ihm wird aufgegeben, binnen vier Monaten ab Rechtskraft des Urteils an einem Deeskalationstraining nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe teilzunehmen.

  • 3. Gegen den Angeklagten 1 wird die Einziehung einer Microsoft X-Box One in schwarz mit Verkabelung und zwei Controllern sowie eines Bluetooth-Lautsprechers JBL Charge 3 mit Ladekabel und Verpackung und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 270 Euro angeordnet.

  • 4. Der Angeklagte 1 trägt die ihn betreffenden Kosten des Verfahrens.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten 2 die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.

Angewandte Vorschriften:

1: §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253 Abs. 1 und 2, 255, 55, 73, 73c StGB;

2: §§ 185, 194 Abs. 1, 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1, 249 Abs. 1, 253 Abs. 1 und 2, 255, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, 1, 105 JGG.

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