Landgericht Bielefeld, 2019-09-03, 3 KLs 14/19

3 KLs 14/19Tribunal cantonal3 sept. 2019

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 3 KLs 14/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-03

Aktenzeichen: 3 KLs 14/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0903.3KLS14.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Große Strafkammer – Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchter sexueller Nötigung in 33 Fällen, hierbei in 11 Fällen in Tateinheit mit versuchter Nötigung und in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung, versuchter Nötigung in 13 Fällen, Nötigung in zwei Fällen, Nachstellung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung in jeweils einem Fall zu einer Einheitsjugendstrafe von

3 (drei) Jahren

verurteilt.

Von einer Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen, der Angeklagte hat jedoch seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 4 Nr. 3 a); 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3; 238 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5; 240 Abs. 1; 240 Abs. 1, Abs. 4 in der bis zum 09.11.2016 geltenden Fassung, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG.

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