Landgericht Bielefeld, 2018-12-03, 4 O 73/18

4 O 73/18Tribunal cantonal3 déc. 2018

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 4 O 73/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-03

Aktenzeichen: 4 O 73/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:1203.4O73.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer fälligen Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten zu unterlassen, den folgenden Cartoon von R. M.

[in anonymisierter Fassung entfernt]

öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies geschieht wie am 13.12.2017 unter https://schule xx.de/

Bildadresse:

https://schule xxx.de.jpg

Das beklagte Land wird weiter verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2018 zu zahlen.

Das beklagte Land wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.239,40 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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