Landgericht Bielefeld, 2016-08-26, 7 O 273/15

7 O 273/15Tribunal cantonal26 août 2016

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 7 O 273/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-26

Aktenzeichen: 7 O 273/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0826.7O273.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

die ihm erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 28.04.2015, Az.: 7 O 1/14 an den Kläger herauszugeben.

Der Beklagten wird weiter verurteilt,

die ihm erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses des Landgerichts Bielefeld vom 19.10.2015, Az.: 7 O 1/14 an den Kläger herauszugeben.

Es wird festgestellt,

dass der Rechtsstreit im Übrigen erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 39.600 €, wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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