Landgericht Bielefeld, 2016-04-22, 4 O 279/15

4 O 279/15Tribunal cantonal22 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 4 O 279/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-22

Aktenzeichen: 4 O 279/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0422.4O279.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2015 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 34% und der Beklagte zu 66%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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