Landgericht Bielefeld, 2014-04-03, 011 Ns-401 Js 2531/12-6/14

011 Ns-401 Js 2531/12-6/14Tribunal cantonal3 avr. 2014

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 011 Ns-401 Js 2531/12-6/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-03

Aktenzeichen: 011 Ns-401 Js 2531/12-6/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0403.011NS401JS2531.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr 9 Monaten

verurteilt wird.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschriften:

§§ 222, 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 2, 52, 69 Abs. 1, 69 a, 21, 49 Abs. 1 StGB.

Gründe:

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