2 O 251/12•Landgericht Bielefeld, 2013-06-07, 2 O 251/12
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 2 O 251/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: 2 O 251/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0607.2O251.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.402,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 01.03.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der König & Cie. Deutsche Leben III GmbH & Co. KG, Beteiligungsnummer 26016, in Höhe von nominal 10.000,00 €.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung aller Rechte aus der Beteiligung an der König & Cie. Deutsche Leben III GmbH & Co. KG, Beteiligungsnummer 26016, in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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