2 O 272/12•Landgericht Bielefeld, 2013-05-10, 2 O 272/12
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 2 O 272/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-10
Aktenzeichen: 2 O 272/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0510.2O272.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 10.174,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.07.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen außergerichtlichen Kosten zu 80%, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 60 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) zu 100%. Die Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 20% und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten zu 40 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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