Landgericht Bielefeld, 2013-03-27, 3 O 114/12

3 O 114/12Tribunal cantonal27 mars 2013

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 3 O 114/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-27

Aktenzeichen: 3 O 114/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0327.3O114.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2011 auf den Betrag von 565,86 € abzüglich gezahlter Zinsen in Höhe von 17,09 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

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