3 O 193/09•Landgericht Bielefeld, 2011-04-13, 3 O 193/09
Landgericht Bielefeld, 2011-04-13, 3 O 193/09
3 O 193/09Tribunal cantonal13 avr. 2011
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 3 O 193/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 3 O 193/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0413.3O193.09.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70.945,83 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.8.2008 Zug um Zug gegen Übergabe des PKW Jaguar XJ 2.7 D, Fahrgestellnummer x, zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.866,70 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.6.2009 zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs im Verzug befindet.
- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlungsver-pflichtung gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten iHv 1.820,- € durch Zahlung an diesen freizustellen.
5.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6.Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 85% der Beklagten und zu 15% der Klägerin auferlegt. Die Kosten der Streithelferinnen werden zu 15% der Klägerin auferlegt. Im Übrigen sind diese Kosten von den Streithelferinnen selbst zu tragen.
7.Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicher-heitsleistung iHv 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und der Streit-helferinnen durch Sicherheitsleistung iHv 110% des beizutreiben-den Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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