15 O 20/09•Landgericht Bielefeld, 2009-03-13, 15 O 20/09
Landgericht Bielefeld, 2009-03-13, 15 O 20/09
15 O 20/09Tribunal cantonal13 mars 2009
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 15 O 20/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-13
Aktenzeichen: 15 O 20/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0313.15O20.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagten wird es untersagt, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern von diesen unaufgefordert „Haushalts-Schutzbriefe“ zuzusenden oder zu-senden zu lassen und nach Ablauf einer kostenlosen Nutzungszeit ein Entgelt zu verlangen, sofern der Verbraucher nicht vorab eine Kündigung ausgesprochen hat.
Ihr wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungs-haft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 €uro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und letztere an den Geschäftsführern der Beklagten zu vollziehen ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 33.000,00 €uro vorläufig vollstreckbar.
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