Landgericht Bielefeld, 2005-01-18, 20 S 137/04

20 S 137/04Tribunal cantonal18 janv. 2005

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 20 S 137/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-18

Aktenzeichen: 20 S 137/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0118.20S137.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. Juli 2004 verkündete Urteil des Amts-gerichts Herford teilweise -unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen- abge-ändert und neu gefasst.

Es wird festgestellt, dass das von dem Beklagten mit Schreiben vom 23.9.2003 ver-hängte Platz- und Hausverbot unwirksam ist, soweit es sich auf den zur Anlage des Beklagten in W gehörenden Gastronomiebereich bezieht und soweit es das Betreten der gesamten Golfanlage im Rahmen der Teilnahme der Kläger als Mitglieder eines Golfvereins an Wettkämpfen erfasst.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Kläger zu 1) und zu 2) zu je 3/8 und der Beklagte zu ¼.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger und der Beklagte können die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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