Landgericht Arnsberg, 2025-11-06, 8 NBs 6/25

8 NBs 6/25Tribunal cantonal6 nov. 2025

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 8 NBs 6/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-06

Aktenzeichen: 8 NBs 6/25

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2025:1106.8NBS6.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Große Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts R. vom 20.03.2025 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Angeklagte ist der Brandstiftung in 2 Fällen und der Sachbeschädigung schuldig.

Er wird zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Berufung des Angeklagten wird zurückgewiesen.

Von der Auferlegung von Kosten wird weiterhin abgesehen.

Die Entscheidung über die durch den Adhäsionsantrag des Adhäsionsklägers Q. M. angefallenen Kosten und Auslagen bleibt dem zivilrechtlichen Schlussurteil vorbehalten.

§§ 303 Abs. 1, 303c, 306 Abs. 1 Nr. 6, 53 StGB, §§ 1, 17, 21, 31, 105 ff. JGG

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.