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4 KLs-361 Js 488/24-06/25•Landgericht Arnsberg, 2025-05-16, 4 KLs-361 Js 488/24-06/25
4 KLs-361 Js 488/24-06/25Tribunal cantonal16 mai 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-16
Aktenzeichen: 4 KLs-361 Js 488/24-06/25
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2025:0516.4KLS361JS488.24.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Der Angeklagte ist schuldig des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung, des schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung, des Diebstahls sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Er wird zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin M. E. J. und der Nebenklägerin B. Y..
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 1, 2 Abs. 8 Nr. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 242 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1b, Abs. 2 Nr. 1, 315 c Abs. 1 Nr. 1a, 52, 53, 55, 66, 69, 69a StGB.
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