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4 KLs-362 Js 138/21-4/23•Landgericht Arnsberg, 2024-04-02, 4 KLs-362 Js 138/21-4/23
4 KLs-362 Js 138/21-4/23Tribunal cantonal2 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-02
Aktenzeichen: 4 KLs-362 Js 138/21-4/23
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:0402.4KLS362JS138.21.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Nebenklägerin Jaqueline U. einen Betrag in Höhe von 8.000,00 Euro zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Zahlungsanspruch der Nebenklägerin Jaqueline U. auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Darüber hinaus trägt der Angeklagte die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens und die der Nebenklägerin Jaqueline U. insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
Das Urteil ist für die Nebenklägerin Jaqueline U. hinsichtlich des Zahlungstitels gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Angewendete Vorschriften: § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 Nr. 1 StGB
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