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2 Ks 15/19•Landgericht Arnsberg, 2020-01-20, 2 Ks 15/19
2 Ks 15/19Tribunal cantonal20 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 2 Ks 15/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0120.2KS15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Der Angeklagte P1 ist schuldig des vorsätzlichen schweren verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Angeklagte P1 wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten P1 wird die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Der ihm erteilte Führerschein wird eingezogen. Ihm darf für die Dauer von 3 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte P2 ist schuldig des vorsätzlichen schweren verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte P2 wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Angeklagten P2 wird die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Der ihm erteilte Führerschein wird eingezogen. Ihm darf für die Dauer von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften: §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 2b, 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs.2, Abs. 4, Abs. 5, 52, 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1a, 69a Abs.3, Abs. 4 StGB.
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