Landgericht Arnsberg, 2018-02-16, 2 O 354/15

2 O 354/15Tribunal cantonal16 févr. 2018

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 O 354/15 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-16

Aktenzeichen: 2 O 354/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0216.2O354.15.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.10.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden aus dem Unfall vom 27.08.2013 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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