Landgericht Arnsberg, 2009-06-16, 1 O 322/05

1 O 322/05Tribunal cantonal16 juin 2009

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 1 O 322/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-16

Aktenzeichen: 1 O 322/05

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0616.1O322.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 7.413,50 € nebst Zinsen in Höhe von 6,14 % seit dem 23.04.2005 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen jeder Kläger 34 % und die Beklagte 32 %.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Jeder Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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