1 O 195/07•Landgericht Arnsberg, 2007-11-21, 1 O 195/07
Texte intégral
Landgericht Arnsberg — 1 O 195/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: 1 O 195/07
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:1121.1O195.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2007
durch die Richterin am Landgericht als Einzelrichterin
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd Provisionsangebote für die Erteilung von Gutachtenaufträgen zu unterbreiten und/oder gemäß dieser Ankündigung zu verfahren, und/oder derartige Angebote von Mitarbeitern des Sachverständigenbüros zu dulden.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 189,00 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2006.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1) auf-geführte Verpflichtung ein Ordnungsgeld i.H.v. 250.000,00 € angedroht, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollziehen am Inhaber.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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