8 O 33/04•Landgericht Arnsberg, 2004-03-25, 8 O 33/04
Texte intégral
Landgericht Arnsberg — 8 O 33/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-25
Aktenzeichen: 8 O 33/04
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:0325.8O33.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs
a) im Internet für das eigene Angebot zu werben, ohne im Rahmen einer leicht
erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren
Anbieterkennzeichnung die Firma, die Anschrift mit Straßenanschrift, den
Vertretungsberechtigten der Firma, Handelsregister und Handelsregisternummer
anzugeben,
b) in Lieferverträgen gegenüber privaten Letztverbrauchern in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wörtlich oder inhaltsgleich die nachfolgend dargestellte
Klauseln im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs- und / oder
Rückgaberechts zu verwenden und / oder sich bei der Abwicklung bestehender
Verträge auf diese Klausel zu berufen:
"... Sollte Ihnen aber ein Artikel nicht passen oder Sie haben einen anderen Grund für eine Rückgabe, so werden wir unbenutzte oder originalverpackte Ware ohne lange Fragen innerhalb von 14 Tagen nach der Auslieferung zurücknehmen oder entweder umtauschen oder Ihnen den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
...
Schicken Sie uns einfach die originalverpackte Ware an folgende Adresse zurück:
...
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir den Versand als Paket ( bis DM 500,-- Warenwert versichert). Bitte schicken Sie uns eventuelle Rückgaben nicht unfrei zurück, da wir in diesem Fall die Annahme verweigern müssen. Sollten wir einen Fehler bei der Lieferung gemacht haben, so schreiben wir Ihnen die durch die Rücksendung entstandenen Versandkosten selbstverständlich per Überweisung gut."
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, angedroht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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