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9 O 216/24•Landgericht Aachen, 2024-12-06, 9 O 216/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-06
Aktenzeichen: 9 O 216/24
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:1206.9O216.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 21.801,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
24.07.2024 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte im Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom
31.10.2020 auf der BAB44 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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