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12 O 21/23•Landgericht Aachen, 2024-10-31, 12 O 21/23
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 12 O 21/23
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:1031.12O21.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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