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86 KLs 36/19•Landgericht Aachen, 2024-09-27, 86 KLs 36/19
86 KLs 36/19Tribunal cantonal27 sept. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-27
Aktenzeichen: 86 KLs 36/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:0927.86KLS36.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Wirtschaftsstrafkammer
Der Angeklagte wird wegen Urkundenfälschung in neun Fällen, wegen Betruges sowie wegen strafbarer Kennzeichenverletzung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 10 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Ein Betrag von 50.000 € aus dem Vermögen des Angeklagten wird zugunsten des Adhäsionsklägers L. eingezogen.
Von einer Einziehung des Pkw Porsche 917-032 des Nebenbeteiligten K. wird abgesehen.
Es wird festgestellt, dass die Adhäsionsanträge des Adhäsionsklägers L. vom 8.1.2021 dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Im Übrigen wird von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge vom 8.1.2021 abgesehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen werden die Kosten des Verfahrens, die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen des Nebenbeteiligten K. der Staatskasse auferlegt. Die Nebenklägerin trägt ihre notwendigen Auslagen selbst, soweit der Angeklagte freigesprochen ist.
Der Angeklagte hat, soweit er verurteilt worden ist, die dem Adhäsionskläger entstandenen notwendigen Auslagen sowie die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Übrigen werden die gerichtlichen Auslagen für das Adhäsionsverfahren der Staatskasse auferlegt und trägt jeder am Adhäsionsverfahren Beteiligte seine notwendigen Auslagen selbst.
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