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12 O 188/21•Landgericht Aachen, 2022-07-05, 12 O 188/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: 12 O 188/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0705.12O188.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte für die NATO-Entsendestaaten, denen die Leistung obliegt, verpflichtet ist, dem Kläger Entschädigung für Maßnahmen, Aufwendungen und Schäden, die diesem aufgrund der vom NATO-Headquarter „NATO-Flugplatz Q." (L. in Q.) ausgehenden PFAS-Belastungen des Bodens und Grundwassers entstehen, zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist in Bezug auf die Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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