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12 O 279/21•Landgericht Aachen, 2021-10-11, 12 O 279/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-11
Aktenzeichen: 12 O 279/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:1011.12O279.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 826 BGB, Dieselfall Wohnmobil
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand einen Betrag in Höhe von 37.706,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.7.2021 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges D mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ZFA25000002H85715.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag genannten PKW in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die klagende Partei von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.751,80 € gegenüber der S mbH freizustellen.
Das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vorläufig vollstreckbar.
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